Schleswig-Holstein (dänisch: Slesvig-Holsten, friesisch: Slaswik-Holstiinj, niederdeutsch: Sleswig-Holsteen) ist das nördlichste Land Deutschlands und wird als das Land zwischen den Meeren – Nordsee und Ostsee – bezeichnet. Die Landeshauptstadt ist seit Gründung des Landes 1946 Kiel. Vorher war Kiel nur Sitz des preußischen Oberpräsidenten, Regierungssitz war Schleswig. Schleswig-Holstein ist das kleinste Flächenland nach dem Saarland. Es grenzt im Norden mit der Bundesgrenze an Dänemark, im Süden an die Länder Hamburg und Niedersachsen sowie im Südosten an Mecklenburg-Vorpommern.
Schleswig-Holstein stellt geographisch den südlichen Abschluss der Halbinsel Jütland und den nördlichen Teil der Norddeutschen Tiefebene dar und ist eingeschlossen zwischen der Nordsee im Westen, der Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern im Osten, Hamburg und Niedersachsen im Süden und Dänemark im Norden. Die Küstenlinie des Landes hat einen Anteil von 3,2 % an der gesamten europäischen Küstenlinie. Im Städtchen Nortorf befindet sich der Geographische Mittelpunkt.
Historisch besteht Schleswig-Holstein aus den Landesteilen Schleswig, Holstein, Lübeck und dem ehemaligen Herzogtum Lauenburg; die Grenze zwischen den Landesteilen Schleswig und Holstein wird durch die Flüsse Eider und Levensau (knapp nördlich von Kiel) markiert, sie bildete bis 1806 bzw. 1864 (deutsch-dänischer Krieg) auch die Nordgrenze des Heiligen Römischen Reiches bzw. des Deutschen Bundes. Nachdem aus den Herzogtümern Schleswig und Holstein eine preußische Provinz gebildet worden war, wurde 1876 das Herzogtum Lauenburg als Landkreis angegliedert. Im Rahmen einer Gebietsarrondierung (Groß-Hamburg-Gesetz) fielen 1937 das bis dahin oldenburgische ehemalige Fürstbistum Eutin, die Hansestadt Lübeck und die vormals Hamburger Exklaven Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbeck an Schleswig-Holstein. Im Tausch dafür gingen die holsteinischen Städte Altona (bis dahin größte Stadt des Landes) und Wandsbek sowie mehrere Landgemeinden, darunter Blankenese, an Hamburg.
Besiedlung und Entstehung von Schleswig und Holstein
Schleswig-Holstein wurde nach der letzten Eiszeit von Jägern und Sammlern besiedelt. Ab etwa 4000 v. Chr. kamen Ackerbauern ins Land, die zwischen 3500 und 2800 Megalithanlagen errichteten, von denen nur noch über 100 erhalten sind. Bis zum frühen Mittelalter entwickelten sich im heutigen Schleswig-Holstein vier Völker- und Sprachgruppen: Im nördlichen Teil bis zu einer Linie Eider – Treene – Eckernförde germanische Jüten [3] und seit dem 8. Jahrhundert nordgermanische Dänen, im nordwestlichen Teil seit dem 7. Jahrhundert westgermanische Friesen, im südwestlichen Teil bis zu einer Linie Eider – Kiel – Preetz – Eutin – Elbe westgermanische Sachsen, im östlichen Teil slawische Abodriten. Im Zuge der Sachsenkriege kam der südliche Teil unter den Einfluss des Frankenreichs. Zwischen 768 und 811 kam es immer wieder zu Konfrontationen zwischen dem König des Frankenreiches und späteren christlichen Kaiser Karl dem Großen und den heidnischen Nordgermanen, in deren Zuge auch das Danewerk errichtet und ausgebaut wurde. 811 wurde in einem Friedensvertrag die Eider als Grenze zwischen dem Karolinger- und dem Dänenreich festgeschrieben. Mit der zunehmenden Besiedlung im 12. und 13. Jahrhundert verlor die Eidergrenze ihre tatsächliche Bedeutung als Trennungslinie, sie blieb aber bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 bzw. bis 1864 als Grenze zwischen Schleswig und Holstein bestehen. Bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 war sie noch eine juristische Grenze, da in Schleswig bis damals noch das dänische Jydske Lov galt. Ab 1111 wuchs beiderseits der Eider die Eigenständigkeit, aus der die Herzogtümer Schleswig und Holstein (damals noch als Grafschaft) hervorgingen. Zugleich wurden zwischen den beiden Gebieten immer engere politische und wirtschaftliche Verbindungen geknüpft.
Herrschaft der Schauenburger
Im frühen 13. Jahrhundert versuchte der dänische König, auch Holstein in sein Reich zu integrieren, er scheiterte aber nach anfänglichen Erfolgen 1227 in der Schlacht von Bornhöved am Widerstand norddeutscher Fürsten. Nachdem holsteinische Grafen im 14. Jahrhundert ihren Einfluss weit nach Jütland hinein ausdehnen konnten, gelang es Margrete I. um 1400 wieder die dänische Lehnshoheit in Schleswig zu erlangen. Sie musste aber auch die Besitzansprüche der holsteinischen Adligen in Schleswig anerkennen. 1386 zeigten sich die beiden Gebiete erstmalig vereint im Wappen, als die Schauenburger Grafen Schleswig als dänisches Lehen erhielten. Im Einzelnen ist die Territorialgeschichte Schleswigs und Holsteins durch zahlreiche Erbteilungen und Heimfälle sehr verwickelt. Der Dynastie der Schauenburger gelang es jedoch, eine schleswig-holsteinische Herrschaft zu errichten, so dass im Spätmittelalter von Schleswig-Holstein als einem faktisch zusammenhängenden Territorium gesprochen werden kann.
Dänische Regentschaft
1460 wählte die schleswig-holsteinische Ritterschaft nach dem Aussterben der Schauenburger in direkter Linie den dänischen König Christian I. aus dem Haus Oldenburg, einen Neffen des letzten Schauenburgers Adolf VIII., zum Landesherrn. Nach dem Vertrag von Ripen (1460) blieb Schleswig-Holstein bis 1864 in einer Personalunion mit Dänemark verbunden. Der dänische König regierte Schleswig und Holstein also nicht in seiner Eigenschaft als König, sondern als Herzog der beiden Gebiete, wobei Schleswig ein königlich-dänisches Lehen blieb, während Holstein weiterhin zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte und damit Reichslehen war.
Während der frühen Neuzeit zerfielen die Herzogtümer Schleswig und Holstein wiederholt aufgrund von Erbteilungen in mehrere kleinere Herrschaften, unter diesen waren die gottorfschen Anteile in den beiden Herzogtümern die bedeutendsten: Den Gottorfer Herzögen war unter anderem die Gründung der Universität Kiel zu verdanken. Erst seit 1773 befanden sich Schleswig und Holstein wieder fast ganz unter der Herrschaft des dänischen Königs.
Nationalismus und deutsche Einigungskriege Der im 19. Jahrhundert sowohl in Dänemark wie auch in Deutschland aufkommende Nationalismus führte zu einem Gegensatz hinsichtlich der Zugehörigkeit der sogenannten Elbherzogtümer, der in zwei Kriegen mündete. Umstritten war dabei nicht das ausschließlich deutsch besiedelte Holstein, das ja seit dem frühen Mittelalter zum Heiligen Römischen Reich und nach 1815 auch zum Deutschen Bund gehörte und lediglich vom dänischen König regiert wurde, sondern das Herzogtum Schleswig. Sowohl in Deutschland wie in Dänemark wurde das Land von den national gesinnten Liberalen zur Gänze beansprucht, obwohl es in einen überwiegend dänischsprachigen und dänischgesinnten Norden und einen überwiegend deutschsprachigen und deutschgesinnten Süden geteilt war. In dem Sylter Nordfriesen Uwe Jens Lornsen fand der deutschsprachige und deutschgesinnte Süden Schleswigs 1830 einen ersten wortgewaltigen Fürsprecher. Seit Anfang der 1840er Jahre versuchten sowohl deutsche als auch dänische Nationalliberale in Schleswig Einfluss zu gewinnen, so dass sich ein Konflikt abzeichnete. Dieser brach im Zusammenhang mit der Märzrevolution 1848 offen aus. In Kiel wurde eine provisorische Regierung ausgerufen, die die Aufnahme eines vereinten Schleswig-Holsteins in den Deutschen Bund verlangte, während gleichzeitig in Kopenhagen eine nationalliberale Regierung ernannt wurde, der mehrere sogenannte Eiderdänen angehörten, deren Ziel die verfassungsmäßige Eingliederung Schleswigs in das Dänische Reich war.
Die Unvereinbarkeit beider Forderungen führte zum Schleswig-Holsteinischen Krieg von 1848–1851, in dem deutschgesinnte Schleswig-Holsteiner (zunächst noch vergeblich) versuchten, die dänische Oberhoheit zu beenden. Nach dem Willen der deutschen Nationalliberalen sollte auch Schleswig ein Mitglied des Deutschen Bundes werden und vereint mit Holstein ein souveräner Staat unter Regierung des Herzogs von Augustenburg werden. Dieser war nach deutscher Auffassung (und salischem Recht) der legitime Erbe der Herzogtümer, da der dänische König und Herzog Friedrich VII. keine Nachkommen hatte. Nach dänischer Auffassung könnte der Herzog von Augustenburg als Thronerbe in Holstein gelten, jedoch nicht in Schleswig, wo nach dänischem Recht auch die Erbfolge durch die weibliche Linie bestehe.
Zunächst wurde die schleswig-holsteinische Erhebung von der Paulskirchenversammlung unterstützt, doch auf Druck der europäischen Großmächte zogen sich die preußischen Armeen und die Bundestruppen zurück und überließen die selbsternannte Kieler Regierung ihrem Schicksal. Der dänische Sieg bei Idstedt 1850 beendete vorerst die deutschen Hoffnungen auf ein deutsches Schleswig-Holstein, der status quo ante wurde wiederhergestellt – auch auf internationalen Druck. Am 2. Juli 1850 wurde schließlich der Frieden von Berlin zwischen dem Deutschen Bund und Dänemark geschlossen. Eine Antwort auf die Schleswig-Holsteinische Frage konnte jedoch nicht gefunden werden.
In dänischen Gesamtstaat herrschte seit dem Grundgesetz von 1849 konstitutionelle Monarchie im Königreich und Absolutismus in Holstein, jedoch mit einem gemeinsamen Staatsrat, was die Gesetzgebung erschwerte. Dänemark verabschiedete im November 1863 eine Verfassung, die neben den einzelnen Verfassungen des Königreichs und des Herzogtums Schleswigs für die gemeinsamen Angelegenheiten der beiden gelten sollte. Da die Friedensbestimmungen von 1851 damit gebrochen waren, ergriff der preußische Kanzler Bismarck die Chance, die schleswigsche Frage im deutschen Sinne zu lösen. Nach der Verstreichung eines sehr kurzen Ultimatums erklärten Preußen und Österreich Dänemark den Krieg. Den Deutsch-Dänischen Krieg konnten Preußen und Österreich im April 1864 für sich entscheiden. Verhandlungen über eine Teilung Schleswigs führten nicht zu einer Lösung, so dass Schleswig und Holstein zunächst unter preußischer bzw. österreichischer Verwaltung kamen. Nur kleine Teile im Norden Schleswigs blieben dänisch: die Insel Ærø, sieben Kirchspiele südlich von Kolding und ein Streifen um Ribe; dafür gab Dänemark seine Ansprüche auf die königlichen Enklaven an der schleswigschen Westküste auf.
Nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 wurde Schleswig-Holstein 1867 als Ganzes eine preußische Provinz. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Hauptzielen der meisten deutschen Schleswig-Holsteiner - Loslösung von Dänemark und Mitgliedschaft als eigenständiges Staatsgebilde innerhalb des Deutschen Bundes - erreichten die Herzogtümer also nur die Loslösung vom Dänischen Gesamtstaat, nicht jedoch ihre Unabhängigkeit. 1871 wurde das Deutsche Reich gegründet. Die Schleswig-Holsteinische Frage war ein zentraler Aspekt der Politik Bismarcks, die schließlich zur Reichseinigung führte.
Jüngere Geschichte
Abgeschlossen wurde die völkerrechtliche Auseinandersetzung mit Dänemark jedoch erst 1920, als unter dem Druck und der Aufsicht der Siegermächte des Ersten Weltkriegs die im Vertrag von Prag 1866 zwischen Preußen und Österreich festgeschriebene Volksabstimmung in den nördlichen Teilen Schleswigs stattfand. Deutschland musste als Verlierer des Krieges einen ungünstigen Zuschnitt der Stimmbezirke sowie unvorteilhafte Abstimmungsmodi (en bloc im Norden, gemeindeweise in Mittelschleswig) akzeptieren, was unter anderem zum Verlust der überwiegend deutschgesinnten Städte Apenrade, Sonderburg und Tondern sowie der grenznahen deutschgesinnten Teile des Kreises Tondern führte (siehe auch Nordschleswig). Der mittlere Stimmbezirk (mit Flensburg) war besonders hart umstritten, entschied sich dann aber deutlich mit über 80 % für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich.
Gleichzeitig kam es zu Debatten über die Möglichkeit, Schleswig-Holstein (oder Teile davon) als von Deutschland unabhängigen Staat unter alliiertem Schutz zu konstituieren. Ähnliche Pläne waren von alliierter Seite bereits während des Krieges erwogen worden, wobei strategische Gründe die Hauptrolle spielten ("Kanalstaat"). Diese Ideen besaßen jedoch nie ernstaft eine größere Unterstützung und erklären sich aus den Spekulationen nach dem von Deutschland verloren Krieg. In der Folgezeit setzte sowohl nördlich als auch südlich der Grenze die Tendenz ein, sich weniger zum jeweils auf der anderen Seite der Grenze liegenden Gebiet Schleswigs als zur jeweiligen Zentralmacht zu orientieren.
Schleswig-Holstein war eine frühe Hochburg des Nationalsozialismus. Die höchsten Wahlergebnisse erzielte die NSDAP in Nordfriesland und Dithmarschen. 1932 stimmten hier über 60 % der Wähler für die NSDAP. Die von den Nazis so genannte Blutnacht von Wöhrden wurde von der NSDAP überregional zu Propagandazwecken ausgeschlachtet. In der Reichspogromnacht am 9./10. November 1938 wurden die Synagogen in Lübeck, Elmshorn, Rendsburg, Kiel und Friedrichstadt von der SA überfallen und angezündet. Es gab einige Außenlager des KZ Neuengamme in Schleswig-Holstein: u.a. das KZ Kaltenkirchen, das KZ Kiel das KZ Ladelund und das KZ Neustadt. Eines der ersten Konzentrationslager war das KZ Wittmoor: Am 10. März 1933 wurden die ersten Häftlinge, mehrheitlich Mitglieder der KPD, dort eingesperrt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Hauptansiedlungsgebiet für Vertriebene, insbesondere aus Ostpreußen und Pommern und Hamburger Ausgebombte. Die Bevölkerungszahl, die 1939 noch 1,6 Millionen Einwohner betragen hatte, stieg bis 1949 auf 2,7 Millionen Einwohner. Unter allen Flächenländern war der Anteil an Flüchtlingen im Vergleich zur eingesessenen Bevölkerung in Schleswig-Holstein am höchsten.
Schleswig-Holstein war auch nach 1945 zunächst formell noch eine preußische Provinz. Der Christdemokrat Theodor Steltzer, der dem militärischen Widerstand gegen das NS-Regime nahegestanden hatte, wurde im November als Oberpräsident an die Spitze der Verwaltung berufen, später zum ersten Ministerpräsidenten ernannt. Am 26. Februar 1946 trat der erste Landtag zusammen, der noch nicht gewählt, sondern von der Militärregierung ernannt worden war.
Mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ erhielt das Land Schleswig-Holstein seine rechtlichen Grundlagen. Als Hauptstadt setzte sich Kiel gegen Schleswig durch. Am 20. April 1947 wurde erstmals ein Landtag gewählt. Bundesland wurde Schleswig-Holstein mit der 1949 von diesem Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat. Erst die nach der Verfassungsreform am 30. Mai 1990 vom Landtag verabschiedete Verfassung trug auch den Namen Landesverfassung.
Am 29. März 1955 wurden die Bonn-Kopenhagener Erklärungen unterzeichnet, in der die Bundesrepublik und Dänemark jeweils für die jeweilige Minderheit der anderen Nationalität auf ihrem Gebiet Schutzrechte vereinbarten und zugleich das freie Bekenntnis jedes Bürgers zur einer Voksgruppe als von Amts wegen nicht bestreitbar und nicht unüberprüfbar festschrieb. Dieses Abkommen gilt bis heute als Modell für die einvernehmliche Lösung von Minderheitenfragen.
Einige der heftigsten Proteste gegen Atomkraftwerke in Deutschland fanden Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre um die Baustelle des Kernkraftwerks Brokdorf statt.
Einschneidendstes Naturereignis in der Landesgeschichte dürfte die Schneekatastrophe am Jahreswechsel 1978/79 gewesen sein.
Den größten Skandal der Nachkriegsgeschichte stellte die Barschel-Affäre 1987/88 dar. Dieser Skandal erfuhr dann 1993 noch eine Fortsetzung mit der Schubladen-Affäre, als deren Folge Heide Simonis die erste und bislang einzige Frau an der Spitze eines Bundeslandes wurde.
Zuletzt rückte Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt des Interesses, als im März 2005 die Wiederwahl von Simonis zur Ministerpräsidentin spektakulär im Landtag scheiterte, was zu einer Großen Koalition in Kiel führte.