Bayern ist ein Freistaat im Südosten der Bundesrepublik Deutschland. Es ist das flächengrößte Bundesland und steht nach der Einwohnerzahl hinter Nordrhein-Westfalen an zweiter Stelle. Benachbarte Länder sind Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen; im Süden grenzt Bayern an Österreich, im Bodensee an die Schweiz und im Osten an Tschechien. Die Hauptstadt Bayerns ist die Millionenstadt München.
Traditionell gliedert sich Bayern in die drei Landesteile Franken (heute die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken), Schwaben und Altbayern (Regierungsbezirke Ober- und Niederbayern und Oberpfalz).
Die heute allein verwendete Schreibweise des Landesnamens mit „y“ geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die vorher geltende Schreibweise „Baiern“ abgelöst wurde. Diese Anordnung und dessen Vorschrift des „griechischen“ Ypsilons werden im Zusammenhang mit der Wahl seines Sohnes Otto zum König von Griechenland gesehen. Tatsächlich wurde aber im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Landesname auch in der Form Bayrn geschrieben.
Zur Zeit Kaiser Augustus wurde das keltisch besiedelte Gebiet Altbayerns südlich der Donau Teil des Römischen Reiches. Nach Zusammenbruch der römischen Herrschaft bildete sich aus Kelten, von Norden eingedrungenen Germanen und verbliebenen Romanen der Stamm der Baiern (siehe Bajuwaren).
Seit 555 n. Chr. ist die Existenz eines bairischen Stammesherzogtums unter den Agilolfingern belegt, welches unter den Merowingern Teil des fränkischen Herrschaftsbereichs Austrasien wurde. Der Sieg Karls des Großen über den Bayernherzog Tassilo III. 788 markiert das Ende des so genannten älteren Stammesherzogtums.
Der Niedergang der Karolinger ermöglicht ein Wiederaufleben der Eigenständigkeit der bayerischen Herzöge im so genannten jüngeren Stammesherzogtum. Nach Ende der Herrschaftsperiode der Karolinger kam es erneut zu einem Erstarken der Eigenständigkeit der einzelnen Gebiete. Unterstützt wurde dies durch die Bedrohung von außen durch die Ungarneinfälle ab etwa 862. Markgraf Luitpold von Bayern fällt 907 in der Schlacht von Pressburg in einer Niederlage gegen die Ungarn, jedoch wird das Datum durch den Antritt seines Sohns Arnulf I. als Herzog von Baiern gleichzeitig als Beginn des jüngeren baierischen Stammesherzogtums gesehen. Nach dem Sieg in der Schlacht auf dem Lechfeld erfolgt eine zweite Welle baierischer Ostsiedlung mit Gewinn von Gebieten im heutigen Niederösterreich, Istrien und der Krain. Der Streit mit den Ottonen führt jedoch wieder zu einer starken Abhängigkeit vom deutschen Königtum. 976 wird der Südosten Bayerns als Teil eines neu geschaffenen Herzogtums Kärnten abgetrennt. Zusätzlich regiert das Geschlecht der Babenberger in der Marcha Orientalis (Ostarrichi) zunehmend unabhängiger vom bayrischen Herzog. Ab 1070 kommt es unter den Welfen zu einem Wiedererstarken der Macht der bayerischen Herzöge. Der Streit zwischen Staufern und Welfen endet schließlich 1180 nach dem Sieg des Staufers Friedrich I. Barbarossa über den Welfen Heinrich den Löwen mit der Abtrennung der Steiermark und der andechsischen Markgrafschaft Istrien und mit dem Ende des jüngeren Stammesherzogtums.
Von 1180 an wird Bayern als Territorialherzogtum bis 1918 von den Wittelsbachern regiert. Bayern erlebt 1255 bis 1503 eine Periode zahlreicher Teilungen in Einzelherzogtümer. In einer kurzen Zeit der Wiedervereinigung erlangte Bayern mit Ludwig IV. dem Bayern einen neuen Höhepunkt der Macht, als dieser als erster Wittelsbacher 1328 die Kaiserwürde erhielt. Im Hausvertrag von Pavia von 1329 teilte dieser den Besitz in eine pfälzische Linie mit der Rheinpfalz und der später so genannten Oberpfalz und in eine altbayerische Linie auf. Die von ihm neu hinzu gewonnenen Gebiete Brandenburg, Tirol, die niederländischen Provinzen Holland, Seeland und Friesland und der Hennegau gingen jedoch unter seinen Nachfolgern sehr bald wieder verloren. Tirol fiel 1363 an die Habsburger, Brandenburg 1373 an die Luxemburger. Mit der Goldenen Bulle 1356 ging die Kurfürstenwürde für die altbayerische Line an die Pfalz verloren. 1429 wurde nach dem Aussterben der Linie Straubing-Holland das Herzogtum Bayern-Straubing unter die Linien München, Ingolstadt und Landshut aufgeteilt. 1447 fiel Bayern-Ingolstadt an Bayern-Landshut, das seinerseits 1503 im Landshuter Erbfolgekrieg von Bayern-München gewonnen wurde. Durch das Primogeniturgesetz von 1506 fanden die Landesteilungen ein Ende.
In der Gegenreformation nahm Bayern eine führende Stellung ein und ging aus dem Dreißigjährigen Krieg mit Gebietsgewinnen und dem Aufstieg zum Kurfürstentum hervor: 1620 besiegten die Truppen der Katholischen Liga unter Führung des bayerischen Feldherrn Tilly in der Schlacht am Weißen Berge bei Prag die Protestanten. Anschließend ließ Tilly die Pfalz besetzen. Als Dank erhielt Maximilian I. 1623 die Kurfürstenwürde und 1628 die von ihm besetzte Oberpfalz als Kriegsentschädigung. Das absolutistische Bayern wurde im Zuge der Großmachtpolitik Maximilians II. und seines Sohnes Karl Albrechts während des Spanischen und Österreichischen Erbfolgekrieges von Österreich vorübergehend besetzt. 1777 wurde nach dem Aussterben der bayrischen Linie der Wittelsbacher die Kurpfalz mit Bayern vereint.
Zur Zeit Napoleons stand Bayern anfangs auf der Seite Frankreichs und konnte durch Säkularisation und Mediatisierung große Gebietsgewinne verzeichnen, so fielen Salzburg, Tirol, Vorarlberg sowie das Innviertel vorübergehend an Bayern. 1806 erfolgte die Erhebung zum Königreich. Durch den rechtzeitigen Wechsel auf die Seite der Gegner Napoleons konnte Bayern auf dem Wiener Kongress 1814 als Siegermacht einen Teil der Gebietsgewinne behalten. Für den Verlust Tirols und der rechtsrheinischen Pfalz wurde es durch fränkische Gebiete entschädigt. Die linksrheinische Pfalz blieb bei Bayern. König Ludwig I. baute München zur Kunst- und Universitätsstadt aus. Im Zuge der Märzunruhen musste er 1848 wegen einer Affäre mit der Tänzerin Lola Montez abdanken. Ludwig II. ging wegen des Baues von Neuschwanstein und anderer Schlösser als Märchenkönig in die Geschichte ein. 1866 (Preußisch-Österreichischer Krieg) erlitt Bayern an der Seite Österreichs eine Niederlage gegen Preußen. 1871 wurde Bayern Teil des neu gegründeten Deutschen Reiches, erhielt dabei so genannte Reservatrechte (eigenes Post-, Eisenbahn- und Heereswesen).
1918 brach die Wittelsbacher Monarchie im Rahmen der allgemeinen Novemberunruhen in Deutschland zusammen. Am 8. November 1918 wurde Bayern als Freistaat ausgerufen. Sozialistische Gruppen konnten für kurze Zeit eine Räterepublik installieren. 1920 kam Coburg infolge einer Volksabstimmung zu Bayern. Zur Zeit der Weimarer Republik wurde Bayern 1923 Schauplatz des nicht erlaubtes Wortnicht erlaubtes Wortnicht erlaubtes Wortnicht erlaubtes Wortnicht erlaubtes Wortnicht erlaubtes Wortputsches. Zwischen 1933 und 1945 wurde Bayern als Verwaltungseinheit unter den Nationalsozialisten weitgehend bedeutungslos. Im Zweiten Weltkrieg erlitten bayerische Städte wie Würzburg, München, Nürnberg oder Augsburg starke Zerstörungen.
Die Besatzungsmächte leiteten Vertriebene aus Schlesien und dem Sudetenland gezielt in das dünn besiedelte Bayern. Bis 1949 wuchs die Bevölkerung dadurch um ein Viertel.
Nach der Besetzung durch amerikanische Truppen wurde Bayern Bestandteil der amerikanischen Besatzungszone, während die in der französischen Besatzungszone gelegene Rheinpfalz dem neugebildeten Bundesland Rheinland-Pfalz eingegliedert wurde. 1949 wurde Bayern als Land Teil der Bundesrepublik Deutschland. Es setzte ein wirtschaftlicher Aufschwung ein und Bayern entwickelte sich vom Agrar- zum modernen Industriestaat.
die Bayerischen Alpen im Süden das Alpenvorland bis zur Donau mit den drei großen Seen Oberbayerns das ostbayerische Mittelgebirge und die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Verfassung des Freistaates Bayern. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Bis dahin war Bayern das einzige deutsche Land, welches eine zweite Kammer hatte, welche jedoch nur bedingten Einfluss besaß und keine Gesetze entwerfen durfte, sondern nur mitwirken konnte. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des Weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Bayer. Landesarbeitsgericht, Bayer. Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig.
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk (Stimmkreis) die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.
Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer bei einer bayerischen Landtagswahl eine kleinere Partei mit beiden Stimmen wählt, verschenkt seine Erststimme also nicht, da beide Stimmen dieser Partei zu Gute kommen, selbst wenn der entsprechende Stimmkreiskandidat den Einzug in den Landtag nicht schaffen sollte. Zudem besteht bei der Zweitstimme die Möglichkeit diese einem bestimmten Kandidaten einer Partei zu geben, sodass sich die Reihung der Bewerber gegenüber den von den Parteien aufgestellten Listen ändern kann.
Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Es besteht die Möglichkeit des Kumulierens („Häufeln“, bis zu 3 Stimmen können für einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden).
In Bayern gibt es zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch einen Volksentscheid die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Das bayerische Verfassungsgericht hat die Regelungen 1997 zwar verschärft (unter anderem durch Einführung eines Abstimmungsquorums), aber dennoch initiieren die Bayern jährlich rund 100 Bürgerentscheide.
Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen, die weiß-blau gerautete Flagge und die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Die Rautenflagge hat immer vom Betrachter aus gesehen links oben (heraldisch rechte, obere Ecke) eine angeschnittene, weiße Raute (auch im Wappen) und mindestens 21 (angeschnittene) Rauten.
Die gleichen weiß-blauen Rauten sind auch in vielen Städte- und Kreiswappen in den Gebieten der historischen Kurpfalz zu finden (auch in den rechtsrheinischen, heute badischen, Gebieten die nie zu Bayern gehörten). Denn auch wenn heute Bayern die weiß-blauen Rauten praktisch für sich beansprucht, so sind es doch ursprünglich die Farben der Familie Wittelsbach, die neben Bayern auch in der Kurpfalz herrschte.
Geographisch deckungsgleich mit den Regierungsbezirken sind in Bayern die Bezirke gleichen Namens. Anders als die Regierungsbezirke, welche die örtliche Zuständigkeit der Regierungen festlegen, sind die Bezirke kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Der Bezirk ist in Bayern die dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Landkreisen (2. Ebene). Sie sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher demokratisch gewählte Verwaltungsorgane, den Bezirkstag, der alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird und einen Bezirkstagspräsidenten, der aus der Mitte des Bezirkstags gewählt wird. Sie können anders als die Regierungsbezirke Wappen und Flaggen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis führen.
Die sieben Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise (Bezirke) und 25 kreisfreie Städte sowie 28 Große Kreisstädte (23 von ihnen waren bis 1972 auch kreisfreie Städte). Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind kommunale Gebietskörperschaften mit Selbstverwaltungsrecht. Die Landkreise haben als Verwaltungsorgane den Kreistag und den Landrat. Die kreisfreie Stadt handelt durch den Stadtrat und den Oberbürgermeister. Sowohl der Landrat beziehungsweise der Oberbürgermeister als auch der Kreistag beziehungsweise der Stadtrat werden von den Wahlberechtigten auf die Dauer von sechs Jahren gewählt (süddeutsche Ratsverfassung).
Die Landkreise bilden gleichzeitig Sprengel, welche die örtliche Zuständigkeit der Unterbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung festlegen. Anders als auf der Ebene der Regierungsbezirke hat der Staat hier jedoch keine eigenen inneren Behörden errichtet, sondern bedient sich durch Organleihe des Landrates zur Erfüllung der Aufgaben der staatlichen Verwaltung; der Landrat ist insoweit Kreisverwaltungsbehörde. Bei den kreisfreien Städten ist im Gegensatz dazu eine Vollkommunalisierung gegeben, da ihnen die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde zur selbstständigen Erledigung übertragen werden.
Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern:
Aichach-Friedberg Altötting Amberg-Sulzbach Ansbach Aschaffenburg Augsburg Bad Kissingen Bad Tölz-Wolfratshausen Bamberg Bayreuth Berchtesgadener Land Cham Coburg Dachau Deggendorf Dillingen an der Donau Dingolfing-Landau Donau-Ries Ebersberg Eichstätt Erding Erlangen-Höchstadt Forchheim Freising Freyung-Grafenau Fürstenfeldbruck Fürth Garmisch-Partenkirchen Günzburg Haßberge Hof Kelheim Kitzingen Kronach Kulmbach Landsberg am Lech Landshut Lichtenfels Lindau (Bodensee) Main-Spessart Miesbach Miltenberg Mühldorf am Inn München Neuburg-Schrobenhausen Neumarkt in der Oberpfalz Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Neustadt an der Waldnaab Neu-Ulm Nürnberger Land Oberallgäu Ostallgäu Passau Pfaffenhofen an der Ilm Regen Regensburg Rhön-Grabfeld Rosenheim Roth Rottal-Inn Schwandorf Schweinfurt Starnberg Straubing-Bogen Tirschenreuth Traunstein Unterallgäu Weilheim-Schongau Weißenburg-Gunzenhausen Wunsiedel im Fichtelgebirge Würzburg
Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarker und reicher Staat, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die wirtschaftlich stärkste Region ist der Großraum München mit Automobilindustrie (BMW, Audi, MAN, Knorr-Bremse), IT-Sektor (Siemens, Infineon, Microsoft), Medien und Verlage (Premiere, Kabel Deutschland, Burda Verlag), Rüstungsindustrie (EADS, Krauss-Maffei), Touristik (historische Sehenswürdigkeiten, Museen, Biergärten, Oktoberfest, Kongresse und Messen). Weitere bedeutende Wirtschaftsstandorte in Südbayern sind Augsburg, Ingolstadt (Audi, Media-Saturn-Holding) und das Bayerische Chemiedreieck zwischen Chiemsee, Inn und Salzach.
In Nordbayern ist die Metropolregion Nürnberg–Fürth–Erlangen der wichtigste Standort. Daneben kann der Raum zwischen Aschaffenburg und Würzburg/Schweinfurt sehr gute Wirtschaftsdaten aufweisen, etwa eine Arbeitslosigkeit von durchschnittlich unter sechs Prozent und eine florierende Wirtschaft. Gleiches gilt für Regensburg, das seit Jahren an Wirtschaftskraft zunimmt.
Manche Grenzregionen sind durch Wettbewerbsvorteile in den Nachbarstaaten einesteils und mangelnde Infrastruktur andernteils von Subventionen abhängig. Speziell der Bayerische Wald hatte zu Zeiten des Kalten Krieges durch seine abseitige Lage im Zonenrandgebiet wenig Standortattraktivität besessen. Zwar fiel nach 1990 dort der Eiserne Vorhang zur CSFR, gleichzeitig wurde aber im wiedervereinigten Deutschland die Zonenrandförderung aufgehoben, und zugleich bot das angrenzende Tschechien – ab 2004 auch EU-Mitglied – oft bessere Investitionsanreize.
Touristisch sind neben München besonders die Regionen um die bayerischen Seen und in den Alpen sowie Regensburg mit der Historischen Altstadt als UNESCO-Welterbe seit 2007 stark. Die Arbeitslosenquote betrug im Juni 2008 3,8 Prozent. Bayern hat somit noch vor Baden-Württemberg, die niedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland. Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht Bayern einen Index von 135.6 (EU-27:100) (2005). Bayern konnte im Jahr 2006 ein Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent verbuchen, dieser Wert liegt genau im Bundesdurchschnitt.
An drei Standorten in Bayern befinden sich Kernkraftwerke (KKW Isar, KKW Grafenrheinfeld sowie KKW Gundremmingen), außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben (FRM II).