Die Freie Hansestadt Bremen ist mit 404 km² das kleinste Land Deutschlands. Es wird üblicherweise zu den Stadtstaaten gerechnet, obwohl es ein Zwei-Städte-Land ist: Es besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven und hat insgesamt rund 664.000 Einwohner.
Das Land Bremen liegt in Nordwestdeutschland am Unterlauf und Mündungstrichter der Weser und umfasst die beiden 53 km voneinander entfernten Städte Bremen (ca. 325 km²) und Bremerhaven (ca. 79 km²) , die durch niedersächsisches Gebiet voneinander getrennt sind. Bremerhaven grenzt zusätzlich noch im Westen an die Nordsee. Bremen wird durch die niedersächsischen Landkreise Osterholz, Verden, Diepholz, Wesermarsch, Cuxhaven und die Stadt Delmenhorst begrenzt.
Erhebungen
Die mit 32,5 m ü. NN höchste natürliche Erhebung befindet sich im Friedehorstpark in Bremen-Burglesum. Noch höher ist nur der Berg der Mülldeponie in Bremen-Blockland, dessen Gipfel 49 m ü. NN liegt.
Das Land Bremen steht in der mittelalterlichen Tradition der Hanse und des geistlichen Fürstentumes Bremen, das weite Teile der Region zwischen Weser und Elbe umfasste. Nachdem das Fürstentum, das 1648 (Westfälischer Friede) zu Schweden gekommen war, später im Königreich Hannover aufging, blieb die Stadt Bremen unabhängige Reichsstadt. Wegen der Versandung der Weser war es notwendig, weserabwärts neue Häfen zu bauen. Auf diese Weise wurden die Städte Vegesack (heute ein Stadtteil der Stadt Bremen) und Bremerhaven gegründet. Von 1855 bis 1867 verausgabte das Land Bremen sogar eigene Briefmarken, ehe es dem Norddeutschen Bund beitrat (siehe Bremer Postgeschichte). 1871 wurde das Land Bremen ein eigener Bundesstaat im Deutschen Kaiserreich.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Bremen Hafen der Streitkräfte der USA. Es bildete eine Enklave der US-Besatzungszone innerhalb der britisch besetzten Zone, was Bremen den Fortbestand als unabhängiges Bundesland ermöglichte. Mit einer Übereinkunft der britischen und amerikanischen Besatzungsbehörden vom 22. Januar 1947 und der Proklamation Nr. 3 der amerikanischen Militärregierung vom 21. Januar 1947 wurden das Stadt- und Landgebiet Bremens sowie der Stadtkreis Wesermünde, einschließlich Bremerhavens, rückwirkend zum 1. Januar 1947 zu einem als Land zu bezeichnenden Verwaltungsgebiet erklärt.[6]
Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war von einer wirtschaftlichen Umstrukturierung und vom Drang, als Stadtstaat selbstständig zu bleiben, gekennzeichnet. So versuchte man, insbesondere nach dem Niedergang der Werftenindustrie (AG Weser, Bremer Vulkan) und einem Bedeutungsrückgang der stadtbremischen Häfen, weitere wirtschaftliche Standbeine zu finden und ein Profil als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort mit Schwerpunkten in der Luft- und Raumfahrttechnik und der Logistik zu schärfen.
Nach der Einkommensteuerreform von 1970 werden diese Steuern nunmehr nicht mehr an den Arbeitsstandort sondern an den Standort des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen abgeführt. Die zunehmende Anzahl der im niedersächsischen Umland wohnenden und dort steuerzahlenden bremischen Beschäftigten (2006: 130.000; im Saldo von Bremen/Niedersachsen noch 100.000 Beschäftigte) führt zu einer Finanzkrise, die Bremens Selbständigkeit bedroht. 1986 bzw. 1992 hat das Bundesverfassungsgericht zwar beschlossen, dass die Steuergesetzgebung so erfolgen muss, das der "Andersartigkeit der Stadtstaaten" Rechnung getragen wird. Außer einer vorübergehenden Zuwendung des Bundes erfolgte bisher jedoch noch keine dauerhafte Regelung, sodass Bremen erneut vor dem Verfassungsgericht geklagt hat.