Bis 1991 war die CDU in Rheinland-Pfalz die dominierende Partei; von 1971 bis 1987 regierte sie dort mit absoluter Mehrheit. 1991 erreichte die SPD erstmals die Mehrheit der Stimmen bei einer Landtagswahl; Rudolf Scharping wurde daraufhin Ministerpräsident einer Koalition aus SPD und FDP. Beflügelt wurde dieser Wahlsieg zum einen durch die bundespolitische Situation; so hatte Bundeskanzler Helmut Kohl bei der wenige Monate zuvor stattgefundenen Bundestagswahl 1990 behauptet, dass die deutsche Einheit ohne Steuererhöhung finanziert werde. Die Verärgerung über dieses gebrochene Wahlversprechen schlug sich entsprechend im Wahlergebnis wieder. Zum anderen war die seit einigen Jahren anhaltende Zerstrittenheit der rheinland-pfälzischen CDU ein maßgeblicher Faktor gewesen.
Seither ist die SPD bei allen Landtagswahlen als stärkste Partei hervorgegangen, was vor allem Kurt Beck zugeschrieben wird, der 1994 Scharping ablöste. 2006 erhielt sie erstmals die absolute Mehrheit der Parlamentssitze. Dass die derzeitige Dominanz der SPD auf Landesebene vor allem Beck zu verdanken ist, wird daran deutlich, dass bei Europa-, Bundestags- und Kommunalwahlen der letzten zwanzig Jahre meistens weiterhin die CDU als stärkste Partei hervorging.
Die FDP wurde nur bei der Wahl 1983 nicht in den Landtag gewählt. In allen anderen Wahlperioden war sie stets als drittstärkste Fraktion im Landtag vertreten. Die Grünen haben aufgrund der überwiegend sehr ländlichen Struktur in diesem Bundesland einen schweren Stand. Während sie 2001 noch knapp den Einzug in den Landtag schafften, scheiterten sie fünf Jahre später an der 5%-Hürde und sind zur Zeit nicht im Landtag vertreten.
Das Land Rheinland-Pfalz geht auf die Verordnung Nummer 57 der französischen Besatzungsmacht vom 30. August 1946 zurück, die die Bildung eines „rheinpfälzischen“ Landes anordnet. Ein erster Verfassungsentwurf entstand „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern und ein neues demokratisches Deutschland als lebendiges Glied der Völkergemeinschaft zu formen“ in der so genannten Beratenden Landesversammlung, deren Mitglieder von den rheinland-pfälzischen Kreis- und Gemeindeversammlungen bereits im November 1946 gewählt worden waren.
Die konstituierende Sitzung dieser Beratenden Landesversammlung fand am 22. November 1946 im Koblenz statt. Kurz darauf, am 4. Dezember 1946, wurde eine vorläufige Landesregierung unter Wilhelm Boden (CDU) gebildet. Nachdem die Landesverfassung durch Volksabstimmung am 18. Mai 1947 angenommen wurde, wählte man den bisherigen Landeschef Boden am 13. Juni zum ersten Ministerpräsidenten des neuen demokratischen und sozialen Gliedstaats Deutschlands. Nach nicht einmal einem Monat wurde Peter Altmeier (CDU) sein Nachfolger.
Artikel 79 Absatz 1 der Landesverfassung sieht vor, dass der Landtag „das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung“ ist. „Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit in der der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten, in europapolitischen Fragen und nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung.“
Das Land wird beim Bund durch einen Bevollmächtigten vertreten.
Die Wahlen zum rheinland-pfälzischen Landtag finden alle 5 Jahre statt. Der Landtag hat 101 Mitglieder und hat seinen Sitz im Deutschhaus in Mainz. Bei den letzten Landtagswahlen zum 15. Landtag am 26. März 2006 ergab sich eine absolute Mehrheit der Mandate für die SPD.
Die Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz seit dem 13. Juni 1947:
13. Juni 1947 – 9. Juli 1947: Dr. Wilhelm Boden, CDU 1947 – 1969: Peter Altmeier, CDU 1969 – 1976: Helmut Kohl, CDU 1976 – 1988: Bernhard Vogel, CDU 1988 – 1991: Carl-Ludwig Wagner, CDU 1991 – 1994: Rudolf Scharping, SPD 1994 – heute: Kurt Beck, SPD
Die Landesflagge besteht aus der deutschen Trikolore, der bis zur Hälfte des roten Querstreifens in der oberen Ecke an der Stange das rheinland-pfälzische Landeswappen aufgelegt ist. Dieses wiederum besteht aus dem Pfälzer Löwen, dem Kreuz des Erzbistums und Kurfürstentums Trier sowie dem Mainzer Rad und erinnert damit an die bis 1801 existierenden Kurfürstentümer Trier, Mainz und Pfalz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Der gesamte Wappenschild ist als Sinnbild der Volkssouveränität von einer goldenen Volkskrone fünf stilisierter Weinblätter überhöht.
Das KFZ-Kennzeichen des rheinland-pfälzischen Landtages und der Ministerien ist RPL.